Unterweisung Sonder- und Wegerechte

Der Krankentransportwagen (kurz KTW) ist in Berlin mit blauen Blinklichtern und einem Einsatzhorn ausgestattet. Umgangssprachlich auch Blaulicht und Sirene genannt, ermöglichen diese in Notfallsituationen Sonder-und Wegerechte zu nutzen. Doch wann genau darf man diese in Anspruch nehmen? Wie verhält man sich genau während der Inanspruchnahme? In diesem speziellen Kurs klären wir auf und nehmen Ihnen oder Ihren Mitarbeitern die Unsicherheit, welche diesbezüglich in unserer Branche weit verbreitet ist.

Teilnahmevoraussetzungen

Dieser Lehrgang richtet sich speziell an Fahrpersonal auf Krankentransportwagen in Berlin.

Art und Dauer der Ausbildung

Der Kurs ist kompakt auf dieses Thema zugeschnitten und dauert zwischen 2 - 4 Stunden.

An welchen Richtlinien orientiert sich die Ausbildung?

Berliner Krankentransportunternehmen sind gemäß Vorgabe der Behörde verpflichtet, Fahrpersonal von Krankentransportwagen über die Nutzung des blauen Blinklichts und Einsatzhorn aufzuklären.

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Unterweisung Sonder- und Wegerechte in Berlin

Termine nur auf Anfrage.

Inhalte (Auszüge)
  • Rechtsgrundlagen
  • Sonderrechte gem. § 35 StVO
  • Wegerecht gem. § 38 Abs. 1 StVO
  • Zwei besondere Problemfälle

Kursdauer und Unterrichtszeiten: 2 - 4 Stunden

Die Unterweisung findet in unseren Räumlichkeiten: Alt-Blankenburg 1C, 13129 Berlin statt.

69,00 €